
In Zusammenhang mit der Haltung von Wellensittichen gibt es
gesetzliche Regelungen, die der Halter einhalten muss. Die
wichtigsten habe ich in folgendem Text zusammen gefasst.
Mietrecht
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Haustierhaltung gehört heute zur allgemeinen Lebensführung und zum Vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten. Dies gilt grundsätzlich und erst recht bei der Haltung von Wellensittichen. Denn diese Tiere sind ihre Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen.
Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus, noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tier nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, in wieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden oder wenn Einstreumaterial mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet werden.
Eigentumswohnungen
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. Zulässig ist jedoch ein Beschluss, der Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt.
Zucht
Wer Wellensittiche züchten oder gar gewerbsmäßig handeln will, bedarf der behördlichen Erlaubnis nach dem Tierseuchengesetz und der Psittakoseverordnung. Zwar stellt die Papageienkrankheit heute keine nennenswerte Gefahr mehr dar, doch will der Gesetzgeber sichergestellt wissen, dass die Zucht in einem gesunden Tierbestand erfolgt. Deshalb, um gegebenenfalls kranke Tiere zurückverfolgen zu können, sind alle Papageien und Sittiche mit einem amtlichen Fußring zu kennzeichnen, der nicht abgenommen werden darf, wenn nicht dem Tier eine Verletzung droht.
Den Fußring sollte das Tier grundsätzlich tragen, da im Fall des Entfliegens anhand der Ringnummer der Eigentümer über die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands wieder ausfindig gemacht werden kann. Bei der Wirtschaftsgemeinschaft können im übrigen auch die amtlichen Fußringe gegen Vorlage der Zucht- und Handelsgenehmigung bestellt und angefordert werden. Um eine Papageienkrankheit zu verhindern, bedarf derjenige, der Wellensittiche halten will, um von dessen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder aber mit diesen Tieren handeln will, der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Stellt sich unerwartet Nachwuchs bei den eigenen Wellensittichen ein, ohne dass dieser geplant ist und ohne dass eine solche gesetzliche Erlaubnis hierzu für den Züchter vorliegt, so sind die Jungtiere zunächst einmal "illegal". Gleichwohl droht dem Züchter hier kein Bußgeld, da die Psittakoseverordnung einen solchen Tatbestand nicht unter Strafe stellt. In einem solchen Fall sollte man den zuständigen Amtstierarzt von seinem Züchterglück oder "Missgeschick" verständigen. Liegt kein Verdacht auf Psittakose vor, so wird dieser sicherlich ein "Auge zudrücken" und eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von amtlichen Fußringen erteilen.
Keinesfalls darf man sich aber die erforderlichen Fußringe bei Züchtern oder Händlern kaufen; dies würde mit Sicherheit zu einem Bußgeld für alle Beteiligten führen. Hat der Amtstierarzt eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt, können sodann die Fußringe bei der Wirtschafts-Gemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe bezogen werden.
Da nur beringte Wellensittiche verkauft werden dürfen, ist in jedem Fall davon abzuraten, die Nachzuchten ohne diese Kennzeichen abzugeben. Denn nur mit dieser amtlichen Kennzeichnung ließe sich im Falle der Psittakose der Züchter zurückermitteln, um sodann eine gezielte Psittakosebekämpfung einzuleiten. Auch wenn die Papageienkrankheit heute Schrecken verloren hat, sollte man nicht leichtsinnig handeln.
Artenschutz
Im Gegensatz zu den meisten Papageien und Sittichen unterliegt der Wellensittich keinen Artenschutzbestimmungen. Artenschutzrechtliche Auflagen müssen daher nicht beachtet werden.
Kaufvertragsrecht
In jedem gut geführten Zoofachgeschäft ist es heute selbstverständlich, dass dem Käufer eine detaillierte Kaufbescheinigung ausgestellt wird. Aus diesem Vertrag sollte hervorgehen: Datum des Kaufs, Fußringnummer, Kaufpreis, Anschriften des Verkäufers und Käufers. Auch das Geschlecht des Vogels sollte vermerkt sein, wenn es dem Käufer hierauf entscheidend ankommt. Jeder, der einen Wellensittich käuflich erwirbt, schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab. Dieser Vertrag muss nicht schriftlich abgefasst werden, denn auch ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtsgültig. Stellt sich nach Übergabe des Wellensittichs an den Käufer heraus, dass das Tier mit einem Fehler (also einer Krankheit) behaftet war, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen und beispielsweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder aber den Kaufpreis mindern. Voraussetzung hierfür ist aber immer, dass das Tier bereits bei Übergabe (und nur dann) krank war.
Gerade bei Infektionskrankheiten lässt sich der Krankheitsbeginn nur schwer feststellen, so dass meistens nur sachverständige Tierärzte diese Frage klären können. Macht der Käufer mit Recht solche Gewährleistungsrechte geltend, so muss er dies innerhalb von sechs Monaten von der Übergabe an gerechnet tun, da seine Gewährleistungsrechte sonst verjähren. Kinder oder Jugendliche (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) sollten sich den Kauf eines Wellensittiches besonders gut überlegen. Denn ohne Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten, dies sind meistens die Eltern, dürfen Kinder noch keinen Wellensittich kaufen. Genehmigen die Eltern den Kauf eines Wellensittiches nicht, muss der Verkäufer das Tier wieder zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.
Sittichlärm
Was des einen Freud ist, ist des anderen Leid. Während das Pfeifen eines Graupapageies bereits als nachbarstörender Lärm eingestuft wird, wird man das vom "Gezwitscher" der Wellensittiche noch nicht behaupten können. Anders wird die Rechtslage aber dann zu beurteilen sein, wenn eine große Zuchtgruppe von Wellensittichen in der Wohnung oder in einer Gartenvoliere gehalten wird.
Fundtier
Zugeflogene Wellensittiche sind als "Fundsache" zu behandeln, das heißt, sie sind grundsätzlich bei der Polizei oder im städtischen Fundbüro abzuliefern. Diese vermitteln dann die Tiere in ein Tierheim. Man kann aber auch selbst den Versuch unternehmen, den Eigentümer ausfindig zu machen. Anhand der Fußringnummer lässt sich über die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe der Züchter ermitteln, der sodann in seinem Nachweisbuch auch den Erwerber feststellen kann.
Tierkörperbeseitigung
Der Wellensittich fällt nicht unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz, so dass ein verendeter Wellensittich im Garten begraben werden darf. Für Kleintiere gilt das Abfallbeseitigungsgesetz, so dass man sie auch in die Mülltonne (!) geben dürfte. Für welchen Weg man sich schließlich entscheidet, ist Ansichtssache. Ein dem Tierschutzgedanken verpflichtendes Ethos schuldet es dem Partner Vogel, dass sein Leben in Würde zu Ende gehen kann.
Der Wellensittich fällt nicht unter das Tierkörperbeseitigungs-gesetz, so dass ein verendeter Wellensittich im Garten begraben werden darf.
Die normale Körpertemperatur beträgt bei einem gesunden Vogel je nach Art zwischen 40 und 44 °C, die Herzschlagfrequenz liegt je nach Größe und Aufregung zwischen 110 und 600 Schlägen pro Minute.
Durch Aufplustern des Gefieders und anschließendes Schütteln zeigt er, dass er sich freut, dass Sie wieder da sind.
Wellensittiche sind begnadete Flugkünstler. Sie fliegen schnell, ausdauernd und können ihre Flugrichtung mit einem perfekten Schwenk ändern.
Bei Vögeln, die Spektakel machen, um beachtet zu werden, ist es wichtig, dass der Vogel keine Aufmerksamkeit bekommt, solange er schreit. Denn er würde das unerwünschte Verhalten in Zukunft nur verstärken.
Achten Sie darauf, dass Ihr Vogel nur für ihn geeignetes, unverdorbenes Futter erhält. Auch wenn er gern von Ihrem Essen nascht: Salzige, scharfe Nahrung sowie Alkohol sind absolut tabu!!
Verpaaren Sie keine zu jungen Vögel.
Bieten Sie dem Vogel das Trinkwasser im Winter nur in Gefäßen an, in denen sie nicht baden können!!!
Verwenden Sie niemals Sandpapierhüllen auf den Sitzstangen! Dadurch reiben sich die Vögel die empfindlichen Fußballen schnell wund!
Krallendeformationen können entstehen durch Verletzungen, Entzündungen oder Räude - und Pilzerkrankungen des Nagelbettes, durch mangelnde Krallenpflege sowie durch fehlende Abnutzung infolge von Bewegungsmangel.
Versuchen Sie soweit wie möglich Unfälle und Rangkämpfe zu verhindern. Stärken Sie durch artgerechte Haltung und vollwertige Ernährung die Abwehrkräfte des Vogels. Gewähren Sie ihm ausreichend Sonnenlicht ohne die UV- filternden Glasscheiben.
Falls das Brutgeschehen Ihrer Vögel in einer Voliere stattfindet, sollten Sie darauf achten, dass keine Ratten oder Katzen (oder Menschen) das Brutpaar stören. Falls noch andere Vögel in der Voliere sind, sollten Sie diese für die Dauer der Brut in einen anderen Käfig setzten.
Wärme ist das wichtigste Heilmittel.
Bevor Sie Ihren Vogel frei fliegen lassen, sollten Sie die Umgebung genauestens auf Verletzungsgefahren hin überprüfen!!
Verklebte, teilweise blutverschmierte Federn sind Anzeichen für eine Verletzung der Haut.
Schon bei den ersten Anzeichen eines Schnupfens besteht Handlungsbedarf!!
Nach einem schweren Trauma, etwa einem Aufprall gegen eine Spiegel - oder Fensterscheibe, muss immer mit der Glaskörperblutung gerechnet werden, besonders wenn der Vogel benommen ist!
Da der Schnabel schnell wächst, muss er regelmäßig gekürzt werden (bei Wellensittichen alle vier Wochen), sonst können die Tiere nicht mehr richtig fressen, sich nicht pflegen und sich Verletzungen zufügen.
Die Atemfrequenz beträgt 80-100 Atemzüge pro Minute.
Vermeiden Sie Erdnüsse mit Schalen, da diese oft Aspergillus- Pilzsporen enthalten.
Geben Sie Ihrem Papagei keinesfalls nur Sonnenblumenkerne! Diese sind sehr fetthaltig und führen schnell zu Mangelsituationen.
Zugeflogene Wellensittiche werden in Deutschland als Fundsache behandelt, das heißt, sie sind immer noch Eigentum des ursprünglichen Besitzers. Da in Deutschland alle Sittiche amtliche Ringe tragen müssen, kann über den Züchter eventuell der ursprünglichen Besitzer ausfindig gemacht werden.